Sehr geehrte Damen und Herrn,
gerne möchten wir Sie an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass wir bzw. das Unternehmen kds-west „keine“ Zeitarbeitsfirma ist!
Wir sind eine „private“ Arbeitsvermittlung und sind nur vermittelnd tätig. Sollte sich der Arbeitgeber für Sie entscheiden, wird der Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen.
Damit wir Sie bei dem Arbeitgeber vorstellen können, benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten und unterschriebenen Vermittlungsvertrag.
Diesen finden Sie auf dieser Seite ganz unten sowie in unserem Downloadbereich.
Der Vermittlungsvertrag ist leider gesetzlich vorgeschrieben, da wir Ihre Daten nur mit Ihrem Einverständnis einem Arbeitgeber vorlegen dürfen.
Wer bezahlt unsere Tätigkeit ?
Haben Sie Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein? Ein Muster vom Vermittlungsgutschein finden Sie ganz unten auf dieser Seite und in unserem Downloadbereich.
Mit Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein ist die Vermittlung für Sie kostenlos. Wir rechnen unser Honorar mit der Bundesagentur für Arbeit / ARGE oder Job-Com selber ab.
Haben Sie Fragen zum Vermittlungsgutschein?
Bei Fragen zum Vermittlungsgutschein können Sie uns auch telefonisch erreichen: 02452 – 156 333 0 Oder Rufen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit direkt an.
Sie haben „keinen“ Anspruch auf einem Vermittlungsgutschein?
Dann haben Sie die Möglichkeit, unser Vermittlungshonorar auch selber zutragen.
Für unsere Tätigkeit berechnen wir bei erfolgreicher Vermittlung und Abschluss eines
Arbeitsvertrages ein Erfolgshonorar in Höhe von 150,-€ bis max. 2000,-€ (abhängig vom Beruf)
Hier bezahlen Sie unser Honorar "nur" im Erfolgsfall, haben weder Vorkosten und sind uns auch nichts schuldig wenn es uns nicht gelingt Sie zu vermitteln.
Ratenzahlung ist möglich!!!
Die Ratenzahlung und die
Höhe unseres Vermittlungshonorars können Sie im Vorfeld mit uns persönlich vereinbaren.
Der Arbeitgeber bezahlt unsere Leistung.
Bitte bedenken Sie, dass wenn wir Sie an Arbeitgeber vermitteln, der Arbeitgeber in vielen Fällen unser Honorar teilweise oder sogar ganz übernimmt und Sie somit wiederum keine Kosten haben.
Wir stellen Sie nur mit ausgefüllten und Unterschriebenen Unterlagen dem Arbeitgeber vor. Sollten Sie Selbstzahler sein, also keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, so informieren sie sich vorher telefonisch bei uns über die Höhe des fälligen Honorars.
Download:
Ein Muster vom VGS finden sie hier " Vermittlungsgutschein" bitte hier klicken.
Arbeitsvermittler Herr Helmut Meyer Vermittlungsvertrag
