Eine Initiativbewerbung an uns, ist für Sie kostenlos. ( beachten Sie bitte die gesetzlichen Vorschriften, ab wann wir Ihre Bewerbung potenziellen Arbeitgebern vorlegen dürfen. Näheres erfahren Sie links unter Initiativbewerbung)
Und wer bezahlt unsere Dienstleistung?
Sie als Arbeitnehmer, können aus zwei Möglichkeiten der Jobvermittlung wählen:
1) Kostenlose Vermittlung
Eine für Sie kostenlose Vermittlung ist möglich, allerdings nur wenn Sie zum Zeitpunkt der Vermittlung einen
gültigen
Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für
Arbeit oder Ihrem Jobcenter
haben. Fragen Sie Ihren Berater nach
einem Vermittlungsgutschein
(VGS).
Ebenfalls ist unsere Dienstleistung für Sie kostenlos, wenn der Arbeitgeber unser Honorar komplett übernimmt.
2) Die Vermittlung auf Honorarbasis
Sollten Sie keinen Vermittlungsgutschein (VGS) erhalten, können Sie unsere Dienstleistung als Selbstzahler in
Anspruch nehmen.
Nur bei erfolgreicher
Vermittlung ist eine Vergütung ab 300,-
Euro inkl.MwSt. zu zahlen.
Dieses Erfolgshonorar ist 6 Wochen nach Abschluss des Arbeitsvertrages fällig. Das Honorar wird nur fällig, wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Sollten Sie selber wieder Arbeit finden, sind Sie uns keinen Cent schuldig.